Umweltzonen

geografisch definiertes Gebiet

Umweltzonen wurden mit dem Ziel eingerichtet, die Belastung der Innenstädte durch Feinstaub und Stickoxide zu vermindern und die Luftqualität zu verbessern. Der Zugang zu diesen Gebieten ist von Rechts wegen nur als schadstoffarm gekennzeichneten Fahrzeugen erlaubt.

Das Verkehrszeichen weist auf den Beginn einer Umweltzone hin

Umweltzonen

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Die Verordnung zur Einrichtung der Umweltzonen trat 2007 in Kraft. Auf Grund dieser Verordnung dürfen/müssen die Kommunen in Deutschland in Gebieten, die durch Feinstaub gefährdet sind, Umweltzonen einrichten. In diesen Zonen dürfen dann nur Kraftfahrzeuge fahren, hinter deren Windschutzscheibe eine Plakette gut sichtbar angebracht ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Es gibt keine Ausnahme für Elektroautos.

So unterschiedlich diese Umweltzonen auch sind, ist ihnen eines gemeinsam: sie werden gekennzeichnet durch ein Verkehrsschild, auf dem das Wort Umweltzone steht. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass man bei Verstößen ein Bußgeld von 100€ riskiert. Auch wenn ein Fahrzeug offensichtlich die Voraussetzungen für eine bestimmte Schadstoffgruppe erfüllt, kann das Fahren ohne korrekte Plakette als Verstoß geahndet werden.

Die Farben der Schilder geben darüber Aufschluss, welche Fahrzeuge mit welcher Plakettenfarbe einfahren dürfen. Das Schild auf der Abbildung zeigt eine grüne Plakette. Damit dürfen in dieser Zone alle Fahrzeuge mit grüner Plakette verkehren.

Plaketten

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In Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge

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Aus der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Schein) geht die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs hervor. Je nach Gruppe kann dann eine entsprechende Plakette erworben werden:

  • Schadstoffgruppe 1: keine Plakette
  • Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
  • Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette

Die Nummer der Schadstoffgruppe ist aufgedruckt, das Kfz-Kennzeichen muss mit einem lichtechten Stift eingetragen werden. Sie kostet 6(Stand: 2012) und gilt, solange das Kfz auf dieses Kennzeichen zugelassen ist.

Erhältlich ist die Umweltplakette an mehr als 30.000 Stellen in Deutschland. Jede Werkstatt, die Abgasuntersuchungen durchführen darf, darf auch die Plaketten verkaufen. Daneben bekommt man sie bei TÜV-Nord, TÜV-Süd, Dekra, KÜS und GTÜ. Nicht zuletzt sind sie bei den Zulassungsstellen (Straßenverkehrsamt) erhältlich. Auch wenn manche Autofahrer das anders erwartet hätten: Bei den ADAC-Geschäftsstellen gibt es die Umweltplakette nicht, da diese auch keine AU durchführen dürfen.

Ausländische Kraftfahrzeuge

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Die Plakettenpflicht gilt auch für ausländische Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen. Wer wegen einer Urlaubs- oder Geschäftsreise nach Deutschland fährt, sollte sich rechtzeitig darüber informieren, ob er durch Umweltzonen fahren muss, sei es eventuell auch nur wegen einer Umleitung. In diesem Fall sollte er rechtzeitig eine Plakette beantragen, zumal diese bereits ab € 6,00 erhältlich ist.

Neben einigen ausländischen Automobilclubs (u.a. ÖAMTC in Österreich, TCS in der Schweiz) bieten Auslandsniederlassungen der o.g. technischen Überwachungsorganisationen vor Ort oder online die Feinstaubplakette an. Einige große deutsche Kommunen wie Stuttgart (e‐Mail an feinstaub@stuttgart.de mit Kopie des Kfz‐Scheins und Angabe der Postadresse) oder Berlin bieten auch eine Online-Bestellmöglichkeit für jedermann, auch im Ausland, an.

Ausnahmen

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  • Motorräder und Dreiräder
  • Quads
  • Oldtimer mit entsprechenden (H-)Kennzeichen
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr
  • Behindertenfahrzeuge
  • Diplomatenfahrzeuge

Über weitere Ausnahmen informieren die Zulassungsstellen und die Automobilclubs.

Vorhandene Umweltzonen

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Umweltzonen in Europa

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