Carnet de Passage

Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln im Ausland
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Vorderseite eines Carnet de Passage (Muster)

Das Carnet de Passage (auch Carnet de Passages) ist ein Zolldokument zur vorübergehenden, zollfreien Einfuhr von Motorfahrzeugen. Die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr. Es wird gewöhnlich durch die im jeweiligen Heimatland ansässigen Automobilclubs gegen Gebühr und Hinterlegung einer Kaution ausgestellt. In zahlreichen Ländern, insbesondere in Afrika ist das Mitführen verpflichtend, in anderen wird es empfohlen.

Hintergrund

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Wer mit seinem Fahrzeug in bestimmte Länder einreisen will, muss normalerweise Einfuhrzoll bezahlen. Um dies zu vermeiden, wurde das Carnet de Passage eingeführt. Das Carnet stellt eine Art Reisepass für das Fahrzeug dar und ist mit einer Kaution verbunden. Die Höhe der zu hinterlegenden Kaution ist vom Reiseziel abhängig. Die Kaution dient der Begleichung einer Zollschuld, sollte das Fahrzeug verkauft werden. Das Carnet selbst enthält die Details des Fahrzeuges inklusive der Fahrgestell- und Motornummer sowie mehrere dreigeteilte Seiten zur Dokumentation. Bei Einfuhr und Ausfuhr wird jeweils ein Abschnitt einer Seite durch die Zollbehörde gestempelt und abgetrennt. Der dritte Abschnitt mit Ein- und Ausfuhrstempel verbleibt im Carnet und gilt als Nachweis über Ein- und Ausreise des Fahrzeuges. Nach der Rückkehr ist die Wiedereinfuhr des Fahrzeuges durch den heimatlichen Zoll mit einem Stempel zu bestätigen. Anschließend wird das Carnet bei der ausstellenden Organisation vorgelegt und die hinterlegte Kaution zurückgezahlt. Fehlen Teile, können sehr teure Strafzölle fällig werden.

Aussteller

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Zwei internationale Verbände sind für das Carnet de Passage zuständig, die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) und die Alliance Internationale de Tourisme (AIT). Die Ausstellung ist in den meisten Fällen an die nationalen Automobilclubs delegiert. In Deutschland wird es vom ADAC ausgestellt. Seit 2019 stellt der ADAC keine vordatierten Carnets mehr aus, d. h. der Ausstellungstag ist erster Gültigkeitstag. Verlängerungen sollten 6-8 Wochen im Voraus beantragt werden. In der Schweiz ist es beim ACS erhältlich.

Die Kosten für das, nicht übertragbare, Carnet bestehen aus den Gebühren und einer Kaution bzw. Bankbürgschaft. Die Höhe der Gebühren variiert nach Aussteller und Status des Antragstellers. Für Mitglieder des ADAC kostet es 230,- € und für Nichtmitglieder 330,- € (2019). Dazu kommen die Kaution oder Bürgschaft, deren Höhe sich nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert richtet. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, die höhere Kautionen erfordern (z. B. Ägypten, Iran, am indischen Subkontinent und die südafrikanische Zollunion).

Für diese Länder ist ein Carnet de Passage zwingend erforderlich (Stand: Nov 2019), für weitere Länder wird die Mitnahme empfohlen. Man informiere sich vorsorglich beim Auswärtigen Amt und den jeweiligen Automobilclubs über die genauen Einreisebestimmungen der Länder.

Für folgende Länder wird das Carnet empfohlen:

Vor dem Reiseantritt fertigt man am besten eine Kopie an, um es leichter zu haben, wenn man das Carnet de Passage verlieren sollte.

Man muss das Carnet de Passage an jeder Grenze bei der Ein- und Ausreise vorlegen. Dabei wird immer ein Abschnitt an der Grenze einbehalten und der letzte verbleibt im Carnet. Also immer darauf achten, dass eine Bescheinigung im Carnet bleibt. Nicht jeder Grenzbeamte ist mit dem Vorgehen vertraut. Hier sollte man sich nicht auf ein geht auch so verlassen, da man sonst bei der Ausreise Probleme bekommen kann. Dies gilt insbesondere in Afrika. Ist man länger als ein Jahr unterwegs, sollte man sich rechtzeitig um ein Anschlusscarnet bemühen. Sollte das Fahrzeug auf der Reise durch einen Unfall irreparabel beschädigt werden, ist dies durch die örtliche Polizei zu dokumentieren und mit der Zollbehörde abzustimmen, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Siehe auch

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