Internationaler Führerschein

Dokument, das von den Straßenverkehrsbehörden oder Automobilclubs eines Landes aufgrund zwischenstaatlicher Verträge ausgestellt wird
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Dunkelblau: Unterzeichner des Genfer Abkommens; hellblau: zusätzliche Länder, die „Genfer“ Führerscheine akzeptieren.

Der Internationale Führerschein ist ein amtliches, in der Regel für drei Jahre gültiges Dokument, das bei Reisen in einige Länder verlangt wird. Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einer gültigen nationalen Fahrerlaubnis gültig. Deutsche Behörden verlangen, dass ein EU-Kartenführerschein, nicht die weiterhin gültigen grauen oder rosa „Lappen“ alten Musters vorhanden sein muss. Die Kosten liegen je nach Bundesland in Deutschland bei € 15-20.
In Österreich wird der internationale Führerschein mit einjähriger Gültigkeit von den Autofahrerclubs ÖAMTC, ARBÖ, sowie vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) ausgestellt.
In der Schweiz Ansässige erhalten die Dokumente mit dreijähriger Gültigkeit bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde ihre Kantons für etwa 15 sfr.

Es gibt weltweit unterschiedliche Arten von internationalen Führerscheinen, die nach dem Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr (Paris 1926), Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 sowie nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, deren Gültigkeitsbereiche sich gegenseitig ausschließen. Besonders in Übersee ist davon auszugehen, dass ein eventuell kontrollierender Beamter mit den Unterschieden nicht vertraut ist. Selbstsicheres Auftreten kann durchaus für Akzeptanz sorgen, obwohl es natürlich immer empfehlenswert ist mit dem korrekten Dokument unterwegs zu sein. Besonders in USA, Kanada, Neuseeland und seinen abhängigen Gebieten ist es möglich als Ausländer vergleichsweise unbürokratisch und kostengünstig einen lokalen Führerschein zu erhalten, der oft auch als Personalausweissubstitut genutzt werden kann.

In folgenden Ländern ist der internationale Führerschein Pflicht oder empfohlen:

Land Pflicht Mitnahme empfohlen Besonderheiten
Belarus - ja
Moldau - ja
Rumänien - ja
Russland - ja
Ukraine - ja
USA - ja
Kanada ja
Argentinien ja
Bolivien ja Int. Führerschein muss vor Ort durch Stempel beglaubigt werden
Brasilien ja
Chile ja
Costa Rica ja
Kolumbien ja
Kuba ja
Peru ja
Australien - ja
Neuseeland ja
Bahrain ja
China ja meist ist eine Fahrprüfung und der chinesische Führerschein erforderlich
Indien ja
Indonesien ja
Iran ja
Irak ja
Israel - ja Mitnahme wird in vielen Quellen empfohlen, teilweise als Muss dargestellt; lt. der Deutschen Botschaft in Tel Aviv reicht aber der nationale Führerschein aus.
Japan ja Maximal ein Jahr mit internationalem Führerschein nach Genfer Muster oder eine in Japan beglaubigte amtliche Übersetzung des deutschen/schweizer/italienischen/französischen/belgischen oder taiwanesischen Führerscheins erforderlich, die zusammen mit dem Touristenvisum Gültigkeit hat. Übersetzungen sind nur durch den Automobilclub möglich (3-4 Arbeitstage Antrag mit Kreditkartenzahlung oder länger Ohne). Die beträgt 4400 Yen (ca. 27,50 Euro). ADAC-Mitglieder können sich bei ihrem Verein Tel. 0800 510 11 12 erkundigen, was es sie dort kosten würde. Danach kann eine Umschreibung für Inhaber, nur aus den vorgenannten Ländern, erfolgen. (Stand: Mär 2024)
Katar ja Der Int. Führerschein hat lediglich für 7 Tage Gültigkeit. Bei längerem Aufenthalt muss man sich eine “Temporary Visitor’s Driving Licence” ausstellen lassen.
Kambodscha ja Das Führen von Autos ist für Ausländer erlaubt. Mietwagen gibt es mittlerweile auch ohne Fahrer.
Bei längeren Aufenthalten empfiehlt sich die Beantragung und Ausstellung eines kambodschanischen Führerscheins.
Malaysia ja
Oman ja
Saudi-Arabien ja
Thailand ja Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr (Paris 1926)
Vereinigte Arabische Emirate ja Mindestalter zum Führen eines Kfz ist 21. Zusätzlich ist eine “Temporary Visitor’s Driving Licence” erforderlich
Ägypten ja
Algerien ja
Kenia ja
Marokko ja
Mauritius ja
Südafrika ja
Tunesien ja
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Einzelnachweise

 
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