Kyōto/Kamigyō-ku

Stadtbezirk von Kyōto

Kamigyō-ku ist der obere Hauptstadtbezirk von Kyōto. Er liegt nördlich des zentralen Haptstadtbezirks.

Modell des alten Kaiserpalastes
 
Stadtplan
  • U-Bahn-Station 1 Imadegawa (Karasuma Linie). Hier findet man auch das Kaiserliche Haushaltsamt.
  • U-Bahnstation 2 Marutamachi (Karasuma Linie)
  • Bahnstation 3 Keihan Marutamachi (Keihan Linie)

Sehenswürdigkeiten

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Tempel und Schreine

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Shōkoku-ji
  • 1 Shōkoku-ji (承天閣美術館) . Es ist einer der Tempel der Rinzai-shū, einer der Hauptrichtungen des Zen-Buddhismus. Er liegt etwas nördlich des Kaiserpalastes.
  • 2 Kitano Tenman-gū (北野天満宮). Tel.: +81 (0)75 461 00 05, Fax: +81 (0)75 461 65 56 . Es ist ein über 1000 Jahre alter Schrein, die heutigen 3 Hauptgebäude stammen aus dem 17. Jahrhundert. Geöffnet: täglich 6:30–17:00.

Burgen, Schlösser und Paläste

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  • Der Kaiserliche Park ist 84 ha groß, er ist im Zentrum des Stadtbezirks. In diesem Park sind der alte Kaiserpalast (Kyoto-gosho) und der Sento-gosho, ferner weitere Bauwerke wie der Shirakumo-Schrein und der Munakata-Schrein. Während der Kaiserliche Park besichtigt werden kann, gelten für die Gebäude besondere Regeln. Siehe dazu auch Info der Japanischen Fremdenverkehrszentrale.
  • 1 Kyoto-gosho (京都御所, ​Alter Kaiserpalast) . Der alte Kaiserpalast kann besichtigt werden. Für den Palast selber reicht es, sich spätestens 20 Minuten vor Beginn der Führung beim Kaiserlichen Haushaltsamt unter Vorlage des Reisepasses anzumelden (nordwestlich des Kaiserpalasts gelegen bei der U-Bahnstation Imadegawa). Führungen finden um 10:00 und 14:00 statt, dies Montag bis Freitag, Samstag nur morgens. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen 25. Dezember und 5 Januar finden keine Führungen statt. Da bei jeder Führung aber nur eine beschränkte Anzahl Personen eingelassen wird, ist die Besichtigung mit einer Reisegruppe vorzuziehen. Der Pass wird hier in der Reisegruppe vor dem Eingang von einem Beamten kontrolliert.
  • 2 Sentō-gosho. Auch der Sentō-gosho kann nur mit schriftlicher Erlaubnis besucht werden, zu beantragen beim Kaiserlichen Haushaltsamt (siehe oben) oder beim Kaiserlichen Hofamt in Tokio. Dasselbe gilt für die Kaiserlichen Villen Katsura-in und Shugaku-in.

Aktivitäten

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Einkaufen

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Nachtleben

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Unterkunft

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Praktische Hinweise

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Literatur

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