Area of Outstanding Natural Beauty

besonders geschützte Gebiete Englands, Wales und Nordirlands
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Karte aller Areas of Outstanding Natural Beauty in England, Wales und Nordirland

Area of Outstanding Natural Beauty (AONB; deutsch: „Gebiet von außerordentlicher natürlicher Schönheit“) ist die Bezeichnung für ländliche Gebiete in England, Wales und Nordirland, die unter besonderen Schutz gestellt wurden. Die Klassifizierung als AONB soll dem Erhalt der natürliche Schönheit der Landschaft dienen, aber auch die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung berücksichtigen. Es gibt einen AONB-Dachverband, der über die Einhaltung besonderer Planungsvorschriften wacht und Landschaftspflege betreibt.

Hintergrund

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Cape Cornwall, Teil des AONB Cornwall
Ivinghoe Beacon, Teil des AONB Chiltern Hills
Cauldron Snout im AONB North Pennines
Three Cliffs Bay auf der Gower Peninsula

Der Status der AONB ähnelt in England und Wales dem eines Nationalparks, im Unterschied zu diesen haben AONBs jedoch keine Rechtspersönlichkeit und keine eigenen Aufsichtsbehörden, die spezielle Verordnungen zu, Schutz des Gebiets erlassen können.

Es gibt 36 AONBs in England, vier in Wales, acht in Nordirland und eines, das teils in England, teils in Wales liegt. AONBs können ganz verschieden groß sein: Das kleinste sind die Scilly-Inseln mit einer Fläche von 16 km², das größte die Cotswolds mit 2038 km².

Das schottische Gegenstück zu den AONBs sind die National Scenic Areas (NSA), die jedoch eine andere Rechtsgrundlage haben und unter der Aufsicht der staatlichen Behörde Scottish Natural Heritage stehen.

Sowohl AONBs und NSAs als auch englische und walisische Nationalparks fallen in die Kategorie V der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN). Damit stehen sie auf einer Stufe mit den Landschaftsschutzgebieten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.[1]

Praktische Hinweise

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Die AONB dienen nicht nur dem Schutz der jeweiligen Landschaft, sondern laden auch zu deren „ruhigem Genuss“ (quiet enjoyment) und zur Achtung der Menschen, die dort leben und arbeiten, ein – sind also ausdrücklich auch zum nachhaltigen und umweltverträglichen Tourismus ausgewiesen.

In AONBs gilt in der Regel ein Right to roam (Wegerecht), das heißt man darf auch Privatgrundstücke betreten, wenn man dabei keinen Schaden anrichtet.

Die Regeln zum Schutz der AONBs richten sich vor allem gegen Bauvorhaben und ähnliches, Besucher haben dagegen – anders als in strengeren Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Naturreservaten – keine besonderen Verbote zu beachten.

Zur Förderung der jeweiligen Landschaften, ihrer Bewohner und Traditionen gibt es oft kleine, von Einheimischen betriebene Unterkünfte und Restaurants, die lokale und regionale Produkte verarbeiten.

Liste der AONB

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Einzelnachweise

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  1. The planning of Category V protected areas. Box 3: Nationale Beispiele für Schutzgebiete der Kategorie V auf der Website der IUCN, abgerufen am 16. Mai 2016 (englisch)