Luftsicherheit

Abwehr äußerer Gefahren in der zivilen Luftfahrt

Grundsätzliches

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Fliegen ist grundsätzlich eine sehr sichere Reiseform. Wegen der spezifischen Gegebenheiten enden die seltenen Flugzeugabstürze allerdings fast immer katastrophal. Viele Menschenleben stehen auf dem Spiel. Luftsicherheit ist das Thema, um solche Katastrophen zu vermeiden. Dieses Thema zu beleuchten ist sehr kompliziert, weil auch die Gesetzgebung immer in Bewegung ist. Dabei geht es nicht nur um die EU-Gesetzgebung, sondern auch um die Gesetzgebungen anderer Staaten. Man spricht von den staatlichen Umsetzungen, die die Luftsicherheit gewährleisten soll.

Aufteilung

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Man spricht in der Luftsicherheit von zwei Komponenten. Die kann man schlecht ins Deutsche übersetzen. Deswegen hier die englische Variante, die alles klarer machen sollte:

  • Security
  • Safety

Beide Vokabeln würde man im deutschen mit „Sicherheit“ übersetzen, sie meinen aber etwas anderes. Die Übergänge sind allerdings fließend.

Security

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Bei der Security geht es um nichts anderes als um die Verhinderung von Anschlägen auf Luftfahrzeuge. Der Begriff ist aus der Terrorismusgefahr auf Flugzeuge begründet und schon Thema vor den Anschlägen vom 11.09.2001 in Amerika, das gab es schon vorher. Die Anschläge haben nur verursacht, dass in Europa die EU die Gesetzgebung für die Security übernommen hat.

Die Security liegt in der EU in den Hand der Staaten, in denen sich der Flughafen befindet.

Unter dem Begriff Safety fasst man alles zusammen, was einem Flugzeug drohen kann, wenn es Stoffe mitführt, die für den Flug gefährlich werden können. Hier sind die internationalen Organisationen IATA und ICAO entscheidend. Die Liste der verbotenen Gegenstände und Stoffe wird ständig aktualisiert und ist immer in Bewegung. Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind im Bereich der EU die Flughäfen und die Fluggesellschaften zuständig. Auch das Verhalten des Flugpersonals und der Passagiere trägt zur Safety bei, z. B. Anschnallen, kennen des nächstgelegenen Notausgangs etc.

Allgemeines

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Dieser Artikel bezieht sich nur auf die Kontrollen in der EU und in den Staaten, die die EU-Richtlinien auch anwenden (etwa Schweiz, Norwegen, Island, etc.).

Zunächst muss man sein Gepäck einchecken. Danach wird das Gepäck durchleuchtet. Auf manchen Flughäfen bekommt man das mit (Beispiel ist der Flughafen Thessaloniki (IATA: SKG) ). Da muss man nach dem Check in mit seinem Koffer noch zur Kontrolle gehen. Dann erst wird es verladen. Auf größeren Flughäfen läuft es anders, etwa in Flughafen Frankfurt (IATA: FRA) . Das Gepäck wird aufgegeben und später, ohne dass man es sieht, durchleuchtet.

Das hat einen Unterschied. Ist etwas in ihrem Koffer, was nicht dort rein darf, hat man in Thessaloniki den Vorteil, dass man es gleich herausnehmen kann. In Frankfurt wird es von den Mitarbeitern des Flughafens entnommen, ohne dass man etwas davon mitbekommt. Man findet dann einen Zettel in seinem Koffer, aus dem alles hervorgeht.

Bordkartenkontrolle

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Nach dem Check in muss man zur Bordkartenkontrolle. Hier wird geprüft, ob die Passagiere die Berechtigung haben, in den Warteraum zu gehen. Bei manchen Flughäfen und Fluggesellschaften muss man zur Bordkarte auch noch seinen Pass oder Ausweis bereit halten.

Luftsicherheitskontrolle

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Die Luftsicherheitskontrolle unterteilt sich in zwei Bereiche: die Handgepäckkontrolle und die Personenkontrolle. Das Handgepäck wird mittels Röntgentechnik durchleuchtet. Wird etwas Verdächtiges beim Durchleuchten entdeckt, wird das Gepäck manuell durchsucht. Die Personenkontrolle findet zunächst durch das Durchschreiten der Torbogensonde statt. Ein Magnetfeld such dabei nach Metall am Körper der Person. Davor sollte man jegliche Gegenstände aus Metall, die man am Körper trägt (Uhren, Schmuck, Schlüssel, Portemonnaie, Telefon, Gürtel), in eine bereitgestellte Plastikwanne legen, die dann ebenfalls durch das Röntgengerät geschoben wird. Außerdem wird man meist gebeten, seine Jacke und etwaige Kopfbedeckungen (außer religiöse) abzulegen. Zeigt die Torbogensonde einen Alarm an, wird die Person, die durch die Sonde gegangen ist, von Hand durchsucht. Dies geschieht durch nach Geschlechtern getrenntes Personal. Stichprobenartig werden in der EU sowohl Handgepäckstücke als auch Personen manuell durchsucht, die keinen Alarm gegeben haben, um zu verhindern, dass insbesondere Waffen, die nicht aus Metall sind, in das Flugzeug gelangen können.

Last-Gate-Check

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Manche Fluggesellschaften führen beim Einsteigen noch einen Last-Gate-Check durch. Man muss beim Einsteigen neben der Bordkarte auch seinen Pass oder Ausweis noch einmal vorzeigen.

Flüssigkeitsverordnung

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Die so genannte (und umstrittene) Flüssigkeitsverordnung entstand nach den vereitelten Anschlägen auf Flugzeuge in Großbritannien aufgrund des Druckes der Regierung in London. Bei den Anschlägen sollten Sprengstoffe verwendet werden, die aus verschiedenen Flüssigkeiten zusammengestellt werden können. Die im Jahre 2006 erlassene Flüssigkeitsverordnung bezieht sich nur auf das Handgepäck, nicht auf das aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsverordnung gilt nur innerhalb der EU und auf den Flughäfen, die den EU-Vorschriften angelehnt sind.

Mit moderner Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen wurden die Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck innerhalb der EU zum 31. Januar 2014 etwas gelockert:

  • Medikamente und Spezialnahrung (Babynahrung) sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen (Alkohol), deren Menge 100 Milliliter übersteigt, können ab Februar 2014 wieder als Handgepäck mitgenommen werden, sie müssen aber mit der neuen Technik auf Sprengstoff untersucht werden. Diese Artikel müssen zusammen mit dem Beleg für gekaufte Duty-Free-Waren bis zum Zielflughafen in einem speziellen versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand verbleiben.
  • Für kleinere Mengen von Flüssigkeiten ist weiterhin ein Behälter erlaubt, der nicht mehr als 100 ml fassen kann; hierfür bestehen keine weitere Auflagen. Für die Flüssigkeiten ist immer nur die Größe des Behälters interessant, nicht deren Inhalt. Eine Flasche, die 500 ml fassen kann, in der sich aber nur 100 ml Flüssigkeit befindet, ist nicht erlaubt.
  • Hat man mehrere Behälter, die auch nicht größer sind als 100 ml, muss man sie in einen wieder verschließbaren Plastikbeutel tun und separat zum Röntgen geben. Dieser Beutel darf nicht mehr fassen als maximal 1 Liter.
  • Flüssigkeiten in Behältern, deren Fassungsvermögen 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um zollfreie Ware, Spezialnahrung oder Medizin handelt, müssen auch nach dem Februar 2014 mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden.

Körperscanner

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Die Körperscanner (im Volksmund Nacktscanner genannt) werden zurzeit für die Praxis getestet (z. B. am Flughafen Hamburg (IATA: HAM) ). Zurzeit haben sie noch eine sehr hohe Fehlerquote, die bei nahezu 100 Prozent liegt. Ihre Benutzung ist derzeit noch freiwillig. Da viele Menschen sich scheuen, diese Geräte zu nutzen, sind die Warteschlangen dort meist kürzer und man muss auch normalerweise nichts ablegen.

Artikelentwurf
Dieser Artikel ist in wesentlichen Teilen noch sehr kurz und in vielen Teilen noch in der Entwurfsphase. Wenn du etwas zum Thema weißt, sei mutig und bearbeite und erweitere ihn, damit ein guter Artikel daraus wird. Wird der Artikel gerade in größerem Maße von anderen Autoren aufgebaut, lass dich nicht abschrecken und hilf einfach mit.