Seerecht

Gesamtheit des für die See und ihre Nutzung geltenden Rechts

Rechtliche Bestimmungen Bearbeiten

Internationales Seerecht Bearbeiten

Das Seerecht ist Bestandteil des Völkerrrechts. Der Internationale Seegerichtshof hat seinen Sitz in Hamburg.

Nationales Seerecht Bearbeiten

Deutsches Recht Bearbeiten

  • Hochseegesetz (prüfen)

Britisches Recht Bearbeiten

US-amerikanisches Recht Bearbeiten

Wracks Bearbeiten

Eigentum Bearbeiten

Kriegsschiffe gehören auch nach ihrem Untergang rechtlich dem Land, unter dessen Flagge es zuletzt fuhr.

Im Falle von Handelsschiffen kollidieren nicht selten unterschiedliche nationale Rechtsauffassungen. Zum einen wird das Eigentumsrecht des letzten Besitzers herangezogen, das aber u.U. nach einer mehr oder langen Frist (Herrenlosigkeit) ablaufen kann. Zum anderen wird ein Eigentumsrecht aufgrund des Fundorts angenommen.

Seekriegsgräber Bearbeiten

Wracks von Kriegsschiffen, deren Besatzung nicht geborgen werden konnte, gelten als Seekriegsgräber. Sie sind durch völkerrechtliche Bestimmungen vor Bergung und Plünderung geschützt. Das betrifft auch das Eindringen in die Wracks.

 
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