Riad
Riad | |
Provinz | Saudi-Arabien |
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Einwohnerzahl | 7.009.100 (2022) |
Höhe | 612 m |
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Riad |
Riad ist die Hauptstadt von Saudi-Arabien.
Hintergrund
BearbeitenAnreise
BearbeitenMit dem Flugzeug
BearbeitenMit der Bahn
BearbeitenMit dem Bus
BearbeitenAuf der Straße
BearbeitenMit dem Schiff
BearbeitenMobilität
BearbeitenDerzeit existiert in Riad noch kein schienengebundener Stadtverkehr wie eine U-Bahn, Stadtbahn oder Straßenbahn und ebenso kein Vorortverkehr durch eine S-Bahn. Jedoch befindet sich eine Metro für Riad in Bau, die voraussichtlich ab 2024 den Betrieb mit sechs Metrolinien aufnehmen wird [1], welche sowohl unter- als auch oberirdisch auf dem Stadtgebiet verkehren wird. Derzeit wird der öffentliche Stadtverkehr mit Bussen bewältigt, als Stadtbusse verkehren ein- als auch zweistöckige Linienbusse mit Niederflureinstieg und Klimaanlage. Ebenso ist aus Umweltschutzgründen die Einführung eines Oberleitungsbus (Obus) in Planung.
Sehenswürdigkeiten
BearbeitenKirchen
BearbeitenBurgen, Schlösser und Paläste
BearbeitenBauwerke
BearbeitenDenkmäler
BearbeitenMuseen
BearbeitenStraßen und Plätze
BearbeitenParks
BearbeitenVerschiedenes
BearbeitenAktivitäten
BearbeitenEinkaufen
BearbeitenKüche
BearbeitenGünstig
BearbeitenMittel
BearbeitenGehoben
BearbeitenNachtleben
BearbeitenGünstig
BearbeitenMittel
BearbeitenGehoben
BearbeitenUnterkunft
BearbeitenGünstig
BearbeitenMittel
BearbeitenGehoben
BearbeitenLernen
BearbeitenArbeiten
BearbeitenSicherheit
BearbeitenGrundsätzlich gelten für Saudi-Arabien identische Gesetze, wie sie in den übrigen Ländern der Arabischen Halbinsel zu Geltung kommen, jedoch mit deutlich härteren Strafen.
Wie in allen Ländern der arabischen Halbinsel stellt praktizierte Homosexualität einen Straftatbestand dar, daher sollten als Vorsichtsmaßnahme gemeinsam reisende Männer in Hotels und anderen Unterkünften keine Doppelzimmer buchen und keine Bäder gemeinsam nutzen. Auch heterosexueller Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist verboten, dies gilt auch für Touristen.
Der Verkauf und der Konsum von alkoholischen Getränken ist in Saudi-Arabien wie in allen Ländern der Arabischen Halbinsel in der Öffentlichkeit verboten, der Aufenthalt durch alkoholisierte Personen in der Öffentlichkeit wird durch die Polizei und die Sharia-Polizei nicht geduldet und kann mit vorläufiger Festnahme und frühzeitiger Abreise aus Saudi-Arabien geahndet werden.
Besitz, Konsum, Handel und Schmuggel von illegalen Drogen aller Art wird sehr hart bestraft, die Höchststrafe für Drogendelikte ist die Todesstrafe. Diebstahl wird ebenfalls hart bestraft, auch wenn das Diebesgut nur einen geringen Wert hat wie beispielsweise eine Flasche Wasser oder ein Stück Obst.
Personen, welche verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, sollten bei Einreise eine aktuelle Bestätigung des behandelnden Hausarztes in Englischer oder Arabischer Schrift vorlegen können, wer keine Bestätigung des Hausarztes bei der Einreisekontrolle vorlegen kann, muss damit rechnen, das die Medikamente durch die Polizei oder Zollverwaltung beschlagnahmt werden.
Bei Verkehrsunfällen ist es Pflicht, die Polizei umgehend zu informieren, dies gilt auch für Unfälle ohne Unfallgegner. Beim Führen von Fahrzeugen durch Touristen sollte in jedem Fall der Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein Versicherungsnachweis mitgeführt werden.