Wahl:Abstimmung zur Namensgebung von Flughäfen und Bahnhöfen

Nach eingehender Diskussion wird über die Namensgebung abgestimmt. Wahlbeginn ist der 26.05.2014 ab 00:00 Uhr, die Wahl endet am 23.06.2014 um 00:00 Uhr. Bis zum 24.05.2014 sind vier Wahlvorschläge eingegangen. Der genaue Wortlaut kann auf der Seite Wahl:Regeln zur Namensgebung von Flughäfen und Bahnhöfen nachgelesen werden, nur dieser Wortlaut ist für die Wahl maßgeblich.


Hier die Vorschläge in Kurzform:

Vorschläge in Kurzform

Vorschlag 1 – Konsensvorschlag

Generell gilt die Benennung Ort/xyz , aber sollte es sich um einen überegional bekannten, nicht mehrdeutigen und allgemein gebräuchlichen Namen handeln, kann im Ausnahmefall von dieser Regel abgewichen werden und der Artikel nur unter seinen Namen erstellt werden. Natürlich muß der Artikel trotzdem in unserer geografischen Hierachie integriert werden Wikivoyage:Geografische Hierarchie. Zudem muß bei einer eindeutig möglichen Zuweisung zu einer Stadt eine Verlinkung über einen Redirect mit der Bezeichnung Ort/xyz erstellt werden.

Vorschlag 2

Eine Ausnahme bezüglich der geografischen Hierarchie stellen Stadtteile dar. Hier sollte ein Name der Form "Stadtname/Stadtteilname" benutzt werden, ... Dieses Namensschema wird auch für sehr umfangreiche innerstädtische Sehenswürdigkeiten, sonstige bedeutende innerstädtische Objekte und für bedeutende Bahnhöfe benutzt.

Sonderfälle, welche von dieser Ausnahmeregelung im Namensschema nicht eindeutig erfaßt sind, können bedeutende außerstädtische Bahnhöfe z.Bsp. an einem Großflughafen oder auch ein bedeutender innerstädtischer Flughafen sein. Für solche Fälle ist eine Abweichung in dieser Ausnahmeregel der Lemmawahl möglich. Die Namenswahl sollte dann bevorzugt unter Beachtung der Einheitlichkeit nach der Namenskonvention für die zugehörige Stadt oder nach der Einheitlichkeit im Namensschema des Objekttyps (Flughäfen) festgelegt werden. Wegen der Nachvollziehbarkeit ist dieser Sonderfall der Lemmawahl mit der zugehörigen Begründung auf der Diskussionsseite zu dokumentieren. Ist diese Namensfestlegung für einen Sonderfall nach einem Zeitraum von einigen Wochen noch diskussionsfrei gilt sie als durch die Gemeinschaft akzeptiert und hat dann Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz bei den Sonderfällen gilt bis zum Vorlegen neuer Argumente und neuer Erkenntnisse zur Namenswahl.

Vorschlag 3 (konsequente Unterartikel der Städte)

== Stadtteile, Verkehrshubs und sehr umfangreiche Sehenswürdigkeiten == Eine Ausnahme bezüglich der geografischen HierarchieNamenskonvention stellen Stadtteile dar. Hier sollte ein Name der Form "Stadtname/Stadtteilname" benutzt werden, da Artikelnamen wie "Zentrum", "West" oder "Künstlerviertel" ohne den Namen der Stadt ausgesprochen nichtssagend sind. Dieses Namensschema wird auch für sehr umfangreiche Sehenswürdigkeiten benutzt. Flughäfen und Bahnhöfe sind in ihrer Namensgebung Sehensürdigkeiten gleichzusetzen. Nach dem Schrägstrich folgt die Bezeichnung Bahnhof, Flughafen bzw. der Eigenname des Objektes. Ausnamheregeln können getroffen werden und sollten von den beteiligten Autoren im Rahmen des Artikelentwurfes besprochen werde. Ausnahmen sind zum Beispiel Flughäfen, die mehreren Orten dienen wie der Flughafen Köln-Bonn. Es sollten immer Redirects angelegt werden, die Lesern das Auffinden der Artikel durch Angabe von Alternativen Artikelnamen ermöglichen.

Vorschlag 4 (konsequente Eigennamen)

Flughäfen und Bahnhöfe werden immer nach ihrem gängigen Eigennamen benannt. Im Idealfall steht bei Bahnhöfen der Ortsname zuerst, um sie bei der Auswahlliste im Suchfeld anzeigen zulassen. Somit sind sie immer leicht auffindbar Es sollten immer Redirects angelegt werden, die Lesern das Auffinden der Artikel durch Angabe von Alternativen Artikelnamen ermöglichen.

Abstimmung

Ergebnis:

Stimmenverteilung beim Ende der Wahl

  • Vorschlag 1: 1 Stimme
  • Vorschlag 2: 1 Stimme
  • Vorschlag 3: 0 Stimme
  • Vorschlag 4: 11 Stimmen.

Damit wurde Vorschlag 4 von der Mehrheit angenommen. -- Balou46 (Diskussion) 06:43, 23. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]