Nachrichten:2012-10-04: Ausgleichszahlungen auch bei verspäteten Zubringerflügen

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Eine Ausgleichszahlung wird auch dann fällig, wenn wegen eines verspäteten Zubringerflugs die Weiterreise beim selben Unternehmen verzögert wird.

Luxemburg (EU), 04. Oktober 2012. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch dann eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro fällig wird, wenn wegen eines verspäteten Zubringerflugs die Bordkarte des Anschlussfluges bei derselben Fluglinie annulliert wird. Der EuGH erweiterte nun den Begriff der Nichtbeförderung auf nahezu alle „betrieblichen Gründe“, nicht nur auf Gründe wie Überbuchung.

Im vorliegenden Fall hatten zwei Fluggäste einen Flug von Coruña über Madrid in die Dominikanische Republik bei der spanischen Fluggesellschaft Iberia gebucht. Der Zubringerflug hatte sich um 85 Minuten verspätet, und die Bordkarten des Anschlussfluges wurden annulliert, obwohl die Fluggäste noch rechtzeitig den Flugsteig erreichten.

Aktenzeichen: C-321-11

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