Nachrichten:2012-04-19: Entschädigungen für Fluggäste auch bei Streiks

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Fluggäste sollen auch im Fall von Streiks an Flughäfen entschädigt werden. Umstritten ist, von wem.

Luxemburg Stadt (Luxemburg), April 2012. – Generalanwalt Yves Bot am Europäischen Gerichtshof plädiert dafür, dass Flugpassagiere auch dann entschädigt werden, wenn Flüge durch Streiks verspätet sind oder ausfallen. Je nach Entfernung stünden den Fluggästen Entschädigungen von 250 bis 600 Euro zu. Damit würde der Begriff der Nichtbeförderung weit über den Bereich der Überbuchungen ausgedehnt werden.

Auslöser für diese Entscheidung war der Streik des Bodenpersonals am spanischen Flughafen Barcelona im Juli 2006.

Diese Entschädigungszahlungen sollen aber von den Flughafenbetreiben oder den „Verantwortlichen“ der Streikaktionen geleistet werden, wenn die Fluggesellschaften nicht für den Streik des Flughafenpersonals verantwortlich sind.