Nachrichten:2010-05-06: Haftungsobergrenze für Fluggesellschaften bestätigt

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Das Urteil klärt die Obergrenze für Schäden durch verlorenes Fluggepäck.

Luxemburg Stadt (Luxemburg), 06. Mai 2010. – Am Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die Haftungsobergrenze für verlorenes Fluggepäck. Danach gilt als Gesamtgrenze für materielle und immaterielle Schäden der Betrag von 1131 Sonderziehungsrechte, das sind gegenwärtig 1307 Euro (Az: C-63/09).

Das Gericht entschied im Streitfall eines Spaniers, dessen aufgegebener Koffer verloren ging. Seine Forderung von 2700 Euro für materielle Schäden und 500 Euro für immaterielle Schäden wurde damit zurückgewiesen.

Für Handgepäck besteht keine Haftung seitens der Fluggesellschaften.