Nachrichten:2008-01-01: Rauchverbote in Deutschland und Frankreich

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Rauchverbote betreffen sowohl öffentliche Einrichtungen als auch gastronomische Einrichtungen.

Berlin (Deutschland), Paris (Frankreich), 01. Januar 2008. – Seit dem 1. Januar 2008 gelten in weiteren acht deutschen Bundesländern, somit jetzt in elf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), Rauchverbote für öffentliche Einrichtungen und Gaststätten. Die fehlenden Bundesländer werden im Laufe des Jahres folgen. Ausnahmeregeln gibt es meist für abgetrennte Räume in Gaststätten, im strengen Bayern aber nicht, d.h., das nächste Oktoberfest ist rauchfrei. In Diskotheken wird das Rauchverbot in der Regel strenger gehandhabt als in Gaststätten.

Mittlerweile klagen verschiedene Kleinunternehmen, die nur über einen Raum verfügen, über mögliche Umsatzeinbußen. Das Problem liegt aber nicht nur bei den Gästen. Eigentlich ist das Rauchverbot als Arbeitsschutzmaßnahme für die Angestellten der entsprechenden Einrichtungen eingeführt worden, die Ausnahmeregelungen hintertreiben dieses Anliegen. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Berlin gibt es deshalb Servierverbote für Raucherräume.

Nach einer Übergangsfrist werden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und Geschäften Frankreichs gelten schon seit dem 1. Februar 2007. Zum Jahreswechsel fällt nun auch die Sonderregelung für die Gastronomie. Rauchen ist jetzt nur noch in speziellen Raucherkabinen mit Dunstabzug möglich. Bei Verstößen sind Strafen von 63 Euro für die Raucher und 135 Euro für die Gastwirte vorgesehen.

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