Reiseversicherungen

Versicherungsart
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Luftrettung

Die Reise ist gründlich und sorgfältig geplant, und dennoch gerät sie durch unvorhersehbare Umstände zum Fiasko. Nur gut, dass man eine Reiseversicherung abgeschlossen hat. Aber jetzt tritt Murphys Gesetz in Aktion: ein winzig kleiner Paragraph im Kleingedruckten macht die Hoffnung auf finanzielle Entschädigung zunichte. Dieser Artikel kann natürlich das Misslingen einer Reise nicht verhindern, aber vielleicht hilft der eine oder andere Hinweis bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung. Solche Versicherungen werden meist bei der Buchung einer Pauschalreise angeboten, bei Individualreisen empfiehlt es sich, zumindest über eine Reisekrankenversicherung nachzudenken.

Arten von Reiseversicherungen

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Die Versicherungsarten beziehen sich auf die zu versichernden Ereignisse.

Reisegepäckversicherung

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Wenn das Gepäck so unbeaufsichtigt ist, zahlen die Versicherungen bei Diebstahl meist nicht

Eigentlich sollte das Gepäck zusammen mit seinem Besitzer auf die Reise gehen. Aber urplötzlich trennen sich ihre Wege: wesentliche Teile sind plötzlich unauffindbar oder landen auf dem falschen Flughafen. Manchmal wechselt der Koffer auch spontan seinen Besitzer. Oder ein Koffer wird unterwegs beschädigt.

In solchen Fällen sollen Reisegepäckversicherungen helfen. Sie werden meist zusammen mit anderen Versicherungen angeboten. Häufig beträgt die Versicherungssumme 1.000 € pro Person. Laptops und Kameras sind nur bis 50% der Versicherungssumme mitversichert. Manche Gesellschaften erstatten im Schadensfall nur den Zeitwert. Bargeld ist nicht mitversichert, dasselbe gilt oft auch für Handys. Oft muss auch der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt tragen. Bei Diebstahl ist es auch oft recht schwierig nachzuweisen, dass man auf sein Eigentum sorgfältig aufgepasst hat. Daher ist eine solche Versicherung nicht immer sinnvoll. Außerdem werden manchmal Schäden von der privaten Hausratversicherung übernommen, bei fehlgeleiteten oder verlorenen Koffern kann man sich auch an die verantwortliche Airline wenden. Eine Reisegepäckversicherung lohnt in der Mehrheit der Fälle nicht.

Dies liegt oft an den Versicherungsbedingungen die zu wenig abdecken, wie schon beschrieben Selbstbehalten oder das auch Hausratversicherung zuerst leisten müssen. Es ist deshalb genau zu prüfen ob es wirklich das absichert, was es soll.

Reiserücktrittskostenversicherung

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Bei der Buchung einer Reise ist in der Regel eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Natürlich kann man jederzeit von einer Reise zurücktreten, allerdings zumeist nicht kostenlos. Bei einer Stornierung dieser Reise werden Gebühren fällig, die vom zeitlichen Abstand der geplanten Abreise abhängen. Während 25 Tage vor Reisebeginn meist die angezahlten 25% des Reisepreises fällig sind, sind es 14 Tage vor der geplanten Abreise bereits 50%, und bei Stornierung am Abreisetag sind es 75% oder gar die volle Summe. In diesem Fall lohnt sich eine Rücktrittskostenversicherung, allerdings nur dann, wenn der Anlass der Stornierung als versichertes Ereignis gilt. Dazu gehören z. B. 

  • unerwartete schwere Erkrankungen, allerdings nur dann, wenn keine Vorerkrankung vorlag
  • Unverträglichkeit einer notwendigen Impfung
  • ein Elementarschaden an der eigenen Wohnung
  • der überraschende Verlust des Arbeitsplatzes

Reiserücktrittskostenversicherungen sollte zeitnah zur Buchung abgeschlossen werden, zumindest 30 Tage vor der geplanten Abreise. Diese Versicherung wird in der Regel zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten. Die Versicherungsprämien richten sich auch nach dem Alter der zu versicherten Personen, bei der Kostenerstattung gilt bei einigen Tarifen ein Selbstbehalt von 25%..

Reiseabbruchversicherung

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Während einer Rundreise durch ein asiatisches Land bekommt man plötzlich die Meldung, dass zuhause ein naher Angehöriger schwer erkrankt ist. Oder ein Unwetter hat daheim die Wohnung verwüstet. Damit ist der Urlaubsspaß vergangen, eine dringende Rückkehr ist angesagt. Zu dumm, dass es vom gegenwärtigen Aufenthaltsort nur eine einzige teure Verbindung zum nächsten internationalen Flughafen gibt. Gut, wenn in diesem Fall die Versicherung den Rückflug bezahlt. Aber die Reise hatte ja erst angefangen. Die geplante Rundreise ist futsch, und der anschließende Badeurlaub fällt wohl auch flach. Typischer Versicherungsfall für einen Reiseabbruch. Häufig werden solche Versicherungen zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Reisekrankenversicherung angeboten. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall schwankt je nach Versicherung von 0 über 25 € bis hin zu 25 %.

Reiseunfallversicherung

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Patiententransporteinheit

Es soll vorkommen, dass einige Menschen am Urlaubsort etwas unvorsichtiger sind als zuhause. Da schließt man sich mal einer Segway-Tour an, probiert Kite-Surfen oder spielt am Strand Volleyball. Oder man hat im Ski-Urlaub eine wunderbare schwarze Piste entdeckt. Eigentlich toll, wäre man nicht total untrainiert ist. Gerade solche Sportmuffel erwischt es dann. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dann nicht für die finanziellen Folgen auf, und sie bezahlt auch nicht den Rücktransport vom Urlaubsort. Dafür gibt es aber die Auslandskrankenversicherung. Was aber oft nicht gezahlt wird sind die Umbaukosten des Hauses in Folge eines Unfalls. Unfälle passieren aber zu großen Mehrheit zu Hause. Als ehemaliger Versicherungkaufmann empfehle ich deshalb sich zuerst um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern die deutlich wichtig ist. Wenn einem das finanzielle Risiko eines Umbaus des Hauses noch zu groß ist, ist eine allgemeine private Unfallversicherung besser bedient. Das Risiko einer großen Invalidität ist aber gering und es empfiehlt sich deshalb nur diese hohen Invalidität abzusichern und die Kosten ist dann relativ gering. Für eine Reise extra eine Reiseunfallversicherung abzuschließen macht keinen Sinn.

Der Versicherungsschutz einer Reiseunfallversicherung richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Leistung für Invalidität und Bergungskosten, für den Transport ins Krankenhaus und evtl. für Leistungen im Todesfall. Meist wird eine solche Versicherung zusammen mit einer Auslandskrankenversicherung angeboten. Bei einigen Gesellschaften sind Risikosportarten wie Paragliding und Bergsteigen nicht oder nur nach schriftlicher Bestätigung mitversichert, manchmal beträgt die maximal zu versichernde Reisedauer 46 Tage. Die Höhe der Prämie ist auch abhängig vom Alter der versicherten Person. Bei selbst verschuldeten Unfällen springt die Versicherung jedoch nicht ein. Das ist z. B. der Fall, wenn Alkohol im Spiel war oder wenn man keine gültige Fahrerlaubnis für das Leihfahrzeug hatte.

Wer bereits eine private Unfallversicherung besitzt, sollte dort nachfragen, ob auch die Risiken in einem Urlaub versichert sind. Des ist in 99 % der Fall, weil aktuelle Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung weltweit gelten und keinen Ausschluss von Urlaubsreisen haben.

Reisekrankenversicherung/Auslandskrankenversicherung

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Bei Reisen von Personen, die in einem Mitgliedsstaat der EU krankenversichert sind, übernimmt die jeweilige Kasse EU-weit die Kosten im Krankheitsfall. Die Anspruchsberechtigung wird durch die einheitliche europäische Krankenversicherungskarte nachgewiesen. Zwischen einigen europäischen und außereuropäischen Staaten regeln zudem Sozialversicherungsabkommen den Anspruch gegenüber der Krankenkasse des Gastlandes.

Allerdings bleiben auch bei Reisen innerhalb der EU noch Versicherungslücken. So richtet sich die Behandlung stets nach den Vorschriften im Reiseland, was gegebenenfalls hohe Zuzahlungen bedeuten kann, und ein Rücktransport nach Hause wird in keinem Fall finanziert. Hier kann sich eine Auslandskrankenversicherung gegebenfalls lohnen. Für Reisen außerhalb der EU, in denen kein Krankenversicherungsschutz besteht, gilt das natürlich erst recht. Einige Länder verlangen sogar den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, um überhaupt einreisen zu dürfen.

Die Auslandskrankenversicherung wird in verschiedenen Varianten angeboten. Zum einen für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen, ferner als Langzeitversicherung bis 1 Jahr oder aber auch bis zu 5 Jahre. Für das Auslandsstudium oder Auslandspraktikum empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung über die gesamte mehrmonatige Aufenthalt gilt (Langzeitversicherung bis zu 1 Jahr).

Für Expats empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung bis einer Dauer von bis zu 5 Jahren. Auswanderer oder Dauerreisende länger als 5 Jahre sollte unbedingt eine internationale Krankenversicherung abschließen. Dies macht auch für Expats Sinn die jetzt schon wissen, dass sie länger als 5 Jahre im Ausland sind. Wie immer bei Versicherungen ist ein Vergleich hinsichtlich Preis und Leistung wichtig.

Wichtig: bei chronischen Vorerkrankungen (Diabetes, Asthma) zahlt eine Reisekrankenversicherung nicht für die notwendigen Medikamente. Deshalb die Gesundheitsfragen falls erforderlich richtig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Vorher prüfen was die gesetzliche Krankenversicherung gespeichert hat. Hintergrund ist, dass bei einem Arztbesuch bei der der Arzt nichts findet, gern von Ärzten psychosomatisch eingetragen wird. Diese falsche Diagnose kann massive Auswirkungen auf einen Antrag einer Krankenversicherung als auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Es kann auch dazu führen, dass im Leistungsfall nicht geleistet wird, weil man die Gesundheitsfragen falsch ausgefüllt hat. Deshalb die Liste bei der Krankenkasse anfordern (die Krankenkasse muss diese herausgeben) und auf falsche Einträge kontrollieren und berichtigen lassen. Oft füllen Versicherungsmakler, die Gesundheitsfragen für den Kunden aus. Dies schützt aber auch nicht davor die Gesundheitsfragen wahrgemäß ausfüllen zu müssen. Daher sollte vor Beginn der Reise die eigene Krankenversicherung kontaktiert werden. Die Prämie ist auch abhängig vom Alter der zu versicherten Personen. Oftmals gibt es auch ein Höchstalter bis der man sich versichern kann. Bei Kreuzfahrtschiffen wird nach dem Recht des Heimathafens abgerechnet. Beispiel: die Schiffe von AIDA Cruises haben als Heimathafen Genua, die Abrechnung von Arzthonoraren erfolgt nach italienischem Recht. Reisekrankenversicherungen werden meist zusammen mit Unfallversicherungen angeboten.

Versicherungsangebote

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Das Angebot an Reiseversicherungen ist äußerst vielfältig. Für einen kleinen Überblick sollten die Produkte folgender Gesellschaften genügen:

Bei der Allianz muss man etwas aufpassen, da es 2 verschiedene Gesellschaften der Allianz gibt die Auslandskrankenversicherung anbieten. Der Versicherungsdeckung unterscheidet sich.

Generell gilt: Versicherungsunternehmen müssen wirtschaftlich arbeiten, bei extremen Billigangeboten ist eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsumfanges angeraten. Wie immer gilt nicht nur auf den Preis zu achten sondern auf die Preis/Leistung und die persönliche Situation.

Einzelversicherung

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Natürlich kann man bei der Versicherung einer einzelnen Reise einzelne Produkte verschiedener Anbieter aussuchen und individuell kombinieren. Häufig werden jedoch Komplettpakete für eine Reise angeboten, die Preise liegen je nach versichertem Risiko bei 3% - 5% des Reisepreises.

Jahresversicherung

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Wenn man regelmäßig ins Ausland fährt, ist vielleicht eine Jahresversicherung erste Wahl. Diese Versicherungen verlängern meist ihre Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Auch sollte man auf die Höhe des versicherten Risikos achten. Bei längeren Aufenthalten in einem Land ist manchmal eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, bei einer Jahres-Auslandskrankenversicherung sind mehrere Reisen innerhalb eines Jahres versichert, wobei die Dauer einer einzelnen Reise auf eine bestimmte Zahl von Tagen beschränkt ist, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufgeführt ist. Hier gibt es große Unterschiede!

Versicherung über die Kreditkarte

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Laut Werbung gehört zu den meisten Kreditkarten eine Reiseversicherung. Allerdings steckt der Teufel im Detail, und man sollte das Kleingedruckte gründlich lesen. Bei einigen Kreditkarten muss der Reisepreis zur Hälfte mit der Karte bezahlt sein. Andere Gesellschaften legen darauf keinen Wert, dafür gilt die Versicherungsgrenze bei 5.000 Euro. Auch die Haftungssumme der Gepäckversicherung variiert, und bei der zugehörigen Rücktrittskostenversicherung sind 20% Selbstbehalt üblich. Generell gilt je nach Gesellschaft eine Altersgrenze für die Versicherung, bei der einen Gesellschaft erst ab 75 Jahren, bei einer anderen schon ab 65. Eine Kreditkarte nur wegen einer Reiseversicherung zu beantragen ist häufig zu kurz gedacht. Man sollte sich auf diese Kreditkartenversicherung nicht verlassen und stattdessen eine eigene Auslandskrankenversicherung abschließen.

Praktische Hinweise

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  • Die Police einer Reiseversicherung sollte zusammen mit den Reisepapieren aufbewahrt werden, damit sie im Schadensfall auch gleich greifbar ist. Die meisten Versicherungen haben eine 24-Stunden-Hotline. Auch deren Nummer sollte ebenfalls dazu gepackt werden.
  • In die Unterlagen gehört auch die Adresse einer (in der Heimat lebenden) Vertrauensperson. Diese Person sollte zumindest den Namen der Reiseversicherung wissen.
  • In vielen Ländern müssen Arztrechnngen und Krankenhauskosten sofort bezahlt werden. Die entstandenen Kosten werden von der Reiseversicherung erst erstattet, wenn man wieder zuhause ist. Eine Kreditkarte mit ausreichender Deckung ist empfehlenswert.
  • Wenn schon Auslandskrankenversicherung, dann auch das Impfbuch mitnehmen und eine im Notfall hilfreiche Auflistung evtl. vorhandener Allergien, am besten in der Landessprache.
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Dies ist ein brauchbarer Artikel. Es gibt noch einige Stellen, an denen Informationen fehlen. Wenn du etwas zu ergänzen hast, sei mutig und ergänze sie.