Nachrichten:2024-05-01: Deutsch-Schweizer Polizeivertrag regelt Vollstreckung von Bußgeldern

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Dies gilt nicht für in der Schweiz ausgesprochene Fahrverbote in Deutschland und diesbezügliche Flensburg-Punkte.

Bahnhofsstraße in Zürich

Berlin (Deutschland), 01. Mai 2024. – Ab dem 1. Mai 2024 gilt ein neues bilaterales Polizeigesetz zwischen Deutschland und der Schweiz. Es regelt unter anderem die grenzüberschreitende Beoabachtung von potentiellen Straftätern und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität sowie den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden beider Länder.

Darunter fällt auch der Ausbau der beiderseitigen Zusammenarbeit bei Straßenverkehrsdelikten. Ab 1. Mai 2024 werden nun Schweizer Bußgelder in Deutschland vollstreckt, wenn sie mindesten 70 Euro oder 80 Schweizer Franken (SFr) überschreiten, und dazu Fahrzeug- und Halterdaten ausgetauscht. Dies gilt für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße und eine Reihe anderer Verkehrsdelikte. Es gibt jedoch keine Einträge im Punkteregister in Flensburg, und Schweizer Fahrverbote gelten nicht in Deutschland (und umgekehrt).

Hier noch eine Auswahl Schweizer Bußgelder: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 1–5 km/h, 6–10 km/h und 11–15 km/h werden mit Bußgeldern von 40, 120 bzw. 250 SFr geahndet. Handy am Steuer, Rotlichtverstoß und Alkohol am Steuer kosten 100, 250 bzw. 600 SFr.