Nachrichten:2020-07-22: Absicherung von Reisegutscheinen

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Bisherige Gutscheine nicht gegen Insolvenz abgesichert

Berlin (Deutschland), 22. Juli 2020. – Die bisherigen Gutscheine, die Reisende bei einer stornierten Reise erhalten haben, sind nicht für den Fall einer Insolvenz des ausreichenden Unternehmens abgesichert.

Erst Anfang Juli 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, Reisegutscheine gegen eine Insolvenz abzusichern. Dazu müssen aber die alten Gutscheine gegen neue ausgetauscht werden. Die Neuausstellung muss kostenlos erfolgen. Auf dem neuen Gutschein muss vermerkt werden, dass der Gutschein pandemiebedingt ausgegeben wurde. Diese Gutscheine sind nur bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst worden, muss der vorausgezahlte Betrag unverzüglich ausbezahlt werden.

Pauschalurlauber müssen aber laut Gesetz keinen Gutschein akzeptieren.

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