Nachrichten:2020-04-23: Transparenz bei verpflichtenden Flugzusatzkosten

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Der EuGH entschied, dass unvermeidbare Zusatzkosten bereits in der ersten Preisangabe ausgewiesen sein müssen.

Luxemburg (EU), 23. April 2020. – In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Fluggesellschaften verpflichtende Zusatzkosten von Anfang an transparent aufführen müssen. Italienische Wettbewerbsbehörde hatten gegen Ryanair wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil Angaben zur Mehrwertsteuer auf Inlandsflügen und zu Gebühren für den Online-Check-in bei den Onlinebuchungen von Ryanair nicht angegeben waren. So müssen laut des EuGH-Urteils vorhersehbare Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte bereits in der ersten Preisangabe ausgewiesen sein. Das EuGH stellte fest, dass Abweichungen nur dann möglich sind, wenn es kostenfreie Alternativen gibt.

Zur Klärung von Auslegungsfragen legte der italienische Staatsrat den Fall dem EuGH in Luxemburg vor.

Aktenzeichen EuGH: C-28/19

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