Nachrichten:2019-12-06: Nun auch Fingerabdrücke für China-Visum nötig

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Die Visumsbeantragung wird damit noch aufwändiger als bisher.

Peking (China), 06. Dezember 2019. – Ab dem 16. Dezember 2019 müssen zum Visumsantrag auch Fingerabdrücke des Antragstellers vorgelegt werden. Zusätzlich wird ein Foto des Antragstellers bei den Visa-Annahmestellen angefertigt, obwohl ein Passfoto dem Visumsantrag ohnehin beigefügt werden muss. Von den neuen Regelungen sind nur Personen unter 14 und über 70 Jahre sowie Diplomaten ausgenommen. Eine weitere Ausnahme gilt für diejenigen Personen, deren Fingerabdrücke bereits in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen einer Visumsbeantragung erfasst wurden und denselben biometrischen Reisepass vorgelegt haben.

Auch bei der Einreise nach China werden bereits Fingerabdrücke abgenommen und dessen Gesicht mit einer Kamera erfasst.

Damit werden die Regelungen, die bereits sehr aufwändig sind, nochmals verschärft. So mussten bereits bisher im achtseitigen Visumsantrag Angaben zu Verwandten wie Eltern und Geschwistern und zum Arbeitgeber gemacht werden.