Nachrichten:2018-03-23: Änderung des Berliner Zweckentfremdungsverbotes angenommen

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Ab Mai wird es für Privatanbieter wieder einfacher, Wohnungen an Feriengäste zu vermieten.

Berlin (Deutschland), 23. März 2018. – Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum angenommen. Sie tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Damit wird es für Privatanbieter wieder einfacher, ihre Wohnungen an Feriengäste zu vermieten. Wenn der Charakter als Hauptwohnung unangetastet bleibt, gibt es nun keine zeitliche Einschränkungen für die Weitervermietung. Zweitwohnungen dürfen nur maximal 90 Tage im Jahr untervermietet werden. Der Vermieter muss jedoch zuvor beim Bezirksamt eine Genehmigung einholen.

Verschärft wurden jedoch die Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Dies betrifft u. a. den Leerstand und den Abriss von Wohnraum. Die kommerzielle Vermietung von Wohnraum für Feriengäste wurde hingegen weiter verschärft.

Die Änderung wurde von Airbnb begrüßt.

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