Nachrichten:2016-04-08: Berliner Senat will Airbnb-Vermietungen beschränken
Vorrangig geht es um Abschreckung. Aber viele Fragen sind noch ungeklärt.
Berlin (Deutschland), 08. April 2016. – Am 30. April 2016 endet in Berlin die zweijährige Übergangsfrist des Zweckentfremdungsgesetzes. Ohne Sondergenehmigung dürfen dann Privatpersonen ihre Wohnung nicht mehr untervermieten, während der Mieter nicht selbst in der Wohnung lebt. Zudem sind dann Betreiber von Online-Vermittlungsportalen verpflichtet, Auskunft über die Vermieter an die Berliner Behörden zu erteilen.
Mit dem Gesetz möchte Berlin verhindern, dass angesichts steigender Mieten und fehlenden Wohnraums Wohnungen als Feriendomizile genutzt werden. Die Abschreckung ist groß: es werden Bußgelder bis zu 100.000 Euro für die Vermieter angedroht.
Problematisch ist, dass vieles bisher unklar ist und die Berliner Verwaltung kaum in der Lage ist, die Anträge zu bearbeiten und Regelverstöße zu ahnden.
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Bearbeiten- Untervermietung an Touristen kann zu Wohnungskündigung führen vom 6. Februar 2015
Quellen
Bearbeiten- Spiegel Online, Bußgelder ab Mai: Berlin schränkt Airbnb-Vermietungen radikal ein vom 08. April 2016