Nachrichten:2015-01-15: Flugticketpreis muss bei Online-Buchungen sofort angezeigt werden

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In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ging es um den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ticketpreises.

Luxemburg Stadt (EU), 15. Januar 2015. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem weiteren Urteil zu Online-Buchungen von Flugtickets entschieden, dass der Gesamtbetrag des Fluges inklusive Steuern und Gebühren bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs angezeigt werden muss. Es war bereits gerichtlich entschieden worden, dass immer der Gesamtbetrag angezeigt werden muss. In dem Gerichtsverfahren ging es um den Zeitpunkt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen das von Air Berlin 2008 eingeführte Buchungssystem geklagt.

Aktenzeichen: EuGH C-573/13

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