Nachrichten:2014-10-17: 50-stündiger Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn
Gewerkschafter nehmen keine Rücksicht auf Urlaubsreisende.
Frankfurt am Main (Deutschland), 17. Oktober 2014. – Am Freitagnachmittag hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Mitglieder zu einem deutschlandweit flächendeckenden 50-stündigen Erzwingungsstreik im Fern- und Regionalverkehr aufgerufen. Der Streik im Güterverkehr begann bereits am Freitag. Der Streik im Personenverkehr dauert von Samstagmorgen, 2:00 Uhr, bis Montagmorgen, 4:00 Uhr.
Trotz eines Ersatzfahrplans müssen Reisende mit beträchtlichen Einschränkungen rechnen. Dies betrifft unter anderem den Ferienverkehr und Sonderfahrten zu Spielen der verschiedenen Fußballligen.
Das erneute Angebot der Deutschen Bahn wurde von der Gewerkschaft als Scheinangebot abgelehnt. Seine kämpferische Haltung unterstrich der GDL-Chef Claus Weselsky, indem er zum Sender hr1 sagte: „Wir können an der Stelle keine Rücksicht darauf nehmen, dass Urlaub ist, oder dass etwa die Schulferien zu Ende gehen.“ Mittlerweile deutet vieles darauf hin, dass der Arbeitskampf zwischen der Gewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn dazu missbraucht wird, den Machtkampf mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für sich zu entscheiden.
Informationen zum Zugverkehr erhält man unter der kostenpflichtigen Service-Nummer der Deutschen Bahn 0180-6996633 und unter der kostenfreien Service-Hotline 08000-996633 sowie auf der Website der Bahn.
Bahnreisende haben das Recht auf kostenlose Stornierung und Rückerstattung des Fahrpreises. Auch bei verspäteter Ankunft besteht der Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung. Kein Anspruch besteht auf Schadenersatzzahlungen.
Andere Eisenbahngesellschaften sind nicht vom Streik betroffen. Alternativen sind Mitfahrangebote und verschiedene Fernbusgesellschaften.
Quellen
Bearbeiten- AFP/dpa via Spiegel Online, Bahn-Streik am Wochenende: Lokführer schmettern neues Angebot der Bahn ab vom 17. Oktober 2014
- dpa via Spiegel Online, Bahnstreik am Wochenende: Das müssen Sie wissen vom 17. Oktober 2014