Nachrichten:2014-07-15: Französische Restaurants können nun mit „fait maison“ für sich werben

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Restaurants, in denen die Speisen frisch und vor Ort zubereitet werden, dürfen ihr Restaurant und ihre Speisekarten mit „fait maison“ kennzeichnen.

Saal im Restaurant „La Tour d’Argent“

Paris (Frankreich), 15. Juli 2014. – Man mag es nicht glauben: auf Wikimedia Commons gibt es wirklich die Kategorie „Fast food restaurants in Paris“, und dann noch mit zehn Unterkategorien, die alle befüllt sind! Das schmerzt in einem Land, dessen „Cuisine Française“ nicht nur berühmt ist, sondern auch seit 2010 als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt ist.

Aber auch in Frankreich muss es manchmal schnell gehen. Und so gehören nun Mikrowellen und Fertigprodukte in vielen Restaurants dazu. Und mit diesen Restaurants kann man den guten Ruf der französischen Küche schon ruinieren.

Natürlich gibt es auch noch die richtigen Gourmet-Restaurants mit ihren Spitzenköchen. Und die bekommen nun mit dem Dekret 2014-797 der französischen Regierung vom 11. Juli 2014 eine geeignete Unterstützung. Diese Häuser dürfen mit dem Attribut „fait maison“, zu Deutsch „hausgemacht“, für sich werben.

Ein Restaurant darf sich mit „fait maison“ schmücken, wenn die Speisen wirklich hausgemacht sind. Es gibt nur wenige Ausnahmen. So dürfen sich diese Restaurants Wein, frisches Brot, Nudeln, Käse, Wurstwaren, Gemüse und Früchte, Hefe, Zucker, Gewürze sowie gefrorene, gekühlte, geräucherte oder geschälte Lebensmittel liefern lassen. Das gilt aber in keinem Fall für bearbeitete Kartoffeln, insbesondere wenn sie dann noch in Streifen geschnitten und tiefgefroren wurden. Kartoffeln müssen im Restaurant geschält werden.

Es lohnt sich also, die neue Vokabel „fait maison“ zu lernen.

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