Nachrichten:2014-01-17: Fluggesellschaften müssen „Grundgarderobe“ erstatten

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Im Fall von verspätet ausgelieferten Koffern müssen Fluggesellschaften für einen angemessenen Ersatz an Kleidung aufkommen.

Frankfurt am Main (Deutschland), 17. Januar 2014. – Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass Fluggesellschaften im Fall verspätet ausgelieferter Koffer für die Kosten einer „Grundgarderobe“ aufkommen müssen. Der Ersatz muss nötig und angemessen sein. Dazu gehören u.a. eine Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Badekleidung und Schuhe.

Verhandelt wurde der Fall von Urlaubern, die einen Flug von Frankfurt über Mailand ins italienische Bari gebucht hatten.

Amtsgericht Frankfurt: Aktenzeichen 29 C 2518/12