Nachrichten:2013-05-16: Bewertungsportal haftet nicht für Hotelbewertungen

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Holidaycheck muss keine Nutzerbewertungen entfernen.

Berlin (Deutschland), 16. Mai 2013. – Schlechte Bewertungen sind nicht gut fürs Geschäft. Das dachte man sich auch bei A&O Hotel and Hostels Mitte GmbH, als man die Kritik einer Besucherin und Autorin bei Holidaycheck fand, die kleine Untermieter in ihrem Bett vorgefunden hatte bzw. haben soll.

Das Kammergericht Berlin entschied nun, dass Holidaycheck nicht für Hotelbewertungen auf ihrem Portal haftet, auch wenn sie unwahr sind, und auch nicht den Bericht über den Qualitätsmangel entfernen muss. Das Gericht hat die Revision zugelassen.

Aktenzeichen: KG Berlin, Urt. v. 16.04.2013 - Az.: 5 U 63/12