Nachrichten:2012-07-01: Verkehrsteilnehmer müssen in Frankreich Alkoholtests mitführen

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Sinn der Maßnahme ist, die Anzahl alkoholbedingter Unfälle im Straßenverkehr zu verringern.

Paris (Frankreich), 01. Juli 2012. – Ab dem 1. Juli 2012 sind Motorrad- und Autofahrer in Frankreich verpflichtet, einen Alkoholschnelltest mitzuführen. Dies gilt auch für Ausländer. Damit sollen die Fahrer in die Lage versetzt werden, ihre eigene Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Ein Bußgelt von 11 Euro für einen fehlenden Test soll erst im November 2012 erhoben werden.

Einmaltests sind in Frankreich in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen für etwa 1,50 Euro erhältlich. In deutschen Apotheken sind diese Tests erst ab Herbst erhältlich. Die Schnelltests sind nicht sehr genau. Bereits bei einem Promillewert von 0,25 sollte man auf das Führen von Fahrzeugen verzichten.

Ab einem Promillewert von 0,5 wird es in Frankreich richtig teuer. Alkoholsünder mit 0,5 bis 0,8 Promille zahlen 750 Euro, darüber bis zu 4.500 Euro.

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