Nachrichten:2012-01-11: 19 % MWSt für Flusskreuzfahrten

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Ein Raddampfer vor der Loreley

Der seit 1984 gültige ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Flusskreuzfahrten ist Geschichte.

Berlin (Deutschland), 11. Januar 2012. – Seit 1984 gab es ein Privileg für Anbieter von Flusskreuzfahrten: sie brauchten nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zur Anwendung zu bringen. Am Mittwoch, dem 11. Januar 2012, hat die Bundesregierung beschlossen, den vollen Mehrwertsteuersatz für Fahrten mit Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen anzuwenden.

Natürlich werden derartige Reisen damit teurer. Der Staat rechnet mit Mehreinnahmen von 20 Millionen Euro, die Schifffahrtsunternehmen dagegen mit hohen Verlusten.