Nachrichten:2011-12-16: Gerichtsentscheid zu Reisepreisanzahlung

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Das Landgericht Leipzig bestätigte eine maximale Vorauszahlung von 20 Prozent. Die Restzahlung darf erst 30 Tage vor Urlaubsstart erfolgen.

Leipzig (Deutschland), 16. Dezember 2011. – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilte am Freitag mit, dass Reiseveranstalter nicht beliebig hohe Vorauszahlungen verlangen dürfen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Leipzig festgestellt, dass eine Anzahlung über 40 Prozent des Gesamtpreises zu hoch ausfalle und dass es unangemessen sei, den Restbetrag der Reisekosten bereits eineinhalb Monate vor Reiseantritt zu verlangen.

Vorauszahlungen dürfen nur geringfügig sein: dies sind nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises.

Aktenzeichen: 08 O 3545/10

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