Nachrichten:2011-08-03: Freigabe innerdeutscher Fernbuslinien

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Ab 2012 gibt es keine Schutzklauseln mehr für parallele Fernzugverbindungen.

Berlin (Deutschland), 03. August 2011. – Verschiedene Gerichtsverfahren in der Vergangenheit haben ein skurriles Problem im deutschen Busfernverkehr aufgezeigt: seit 70 Jahren gibt es eine Schutzklausel, nach der es keine Fernbuslinien parallel zu Bahnstrecken geben darf. Die wenigen bestehenden Linien waren das Ergebnis von Genehmigungsverfahren.

Nun wurde das Personenbeförderungsgesetz nach einem Kabinettsbeschluss geändert. Ab Anfang 2012 sind derartige Angebote „grundsätzlich genehmigungsfähig“, sie werden nur noch beantragt.

Damit könnte es neben Bahn und Billigflieger weitere, alternative Angebote im Busbereich geben. Und der Wettbewerb würde gestärkt werden. Einziger Wermutstropfen ist, dass die Bushaltestellen jeweils 50 Kilometer auseinander sein müssen.