Nachrichten:2010-10-28: Für Verspätungen bei Rail&Fly haftet der Veranstalter

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Wenn ein Reiseveranstalter Rail&Fly-Angebote verkauft, muss er auch für die Zusatzkosten aufkommen, die durch Zugverspätungen entstehen.

Karlsruhe (Deutschland), 28. Oktober 2010. – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in Karlsruhe entschieden, dass Reiseunternehmen im Rahmen ihrer Rail&Fly-Angebote für Zusatzkosten aufkommen müssen, wenn die Bahn Verspätung hat.

Im verhandelten Fall hatte eine Frau geklagt, weil sie wegen einer zweieinhalbstündigen Verspätung ihres Zuges ihren Flug in die Dominikanische Republik verpasst hatte. Die Anreise erfolgte mit einem Rail&Fly-Ticket. Der Klägerin mussten die Zusatzkosten für eine Bahnfahrt, eine Nacht im Hotel sowie die Mehrkosten für den Alternativflug und eine Fähre erstattet werden.

Erst vor 14 Tagen gab es ein vergleichbares Urteil für annullierte Zubringerflüge.

Aktenzeichen: Xa ZR 46/10