Nachrichten:2010-10-14: Volle Entschädigung bei Kombi-Flugtickets

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Bei annullierten Zubringerflügen erhalten Flugpassagiere die Entschädigung für die Gesamtstrecke.

Karlsruhe (Deutschland), 14. Oktober 2010. – Wie der Bundesgerichtshofs (BGH) heute entschied, entscheidet nicht ein ausgefallener Einzelflug, sondern die Gesamtstrecke zum Zielort über die Entschädigung durch die Fluggesellschaften. Die Fluggesellschaften dürfen den Ausgleichsanspruch nicht dadurch kürzen, dass ein Flug in mehreren Etappen erfolgt.

Das Gericht verhandelte den Fall eines Ehepaares, das mit der Fluggesellschaft KLM im Mai 2005 von Berlin nach Aruba über Amsterdam fliegen wollte. Der erste Flug wurde annulliert, und das Ehepaar konnte erst am folgenden Tag fliegen.

Die Kläger bestanden auf der Auszahlung der vollen Entschädigung von 600 Euro, die bei Fernflügen von mehr als 3500 Kilometern vorgesehen ist, während KLM der Meinung war, nur 250 Euro für den ausgefallenen Zubringerflug zahlen zu müssen.

Die Richter entschieden, die gesamte Strecke bis zum Zielort müsse angerechnet werden, d.h., im verhandelten Fall sprach das Gericht der klagenden Familie die Entschädigung von 600 Euro zu.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof Xa ZR 15/10

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