Nachrichten:2009-06-16: Gebühren für Kreditkartennutzung beim Ticketkauf sind unzulässig

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Die Bezahlung eines Flugtickets mit einer Kreditkarte rechtfertigt keine Zusatzgebühr.

Berlin (Deutschland), 16. Juni 2009. – In einer Verhandlung des Berliner Kammergerichts im Fall der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair hat es entschieden, dass es unzulässig ist, beim Kauf eines Flugtickets eine Zusatzgebühr in Höhe von 1,50 bzw. 4,00 Euro beim Gebrauch der EC- bzw. Kreditkarte zu erheben, da es keine Gegenleistung für dieses Entgelt gibt.

In der Praxis ist es bei Ryanair unmöglich, ein Ticket ohne diese Zusatzgebühr zu erwerben.

Die Entscheidung des Gerichts vom 30. April 2009 (Az.: 23 U 243/08) ist noch nicht rechtskräftig.