Nachrichten:2009-05-15: Deutscher Bundesrat stimmt neuem Fahrgastrecht zu

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Fahrgäste haben nun einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen.

Berlin (Deutschland), 15. Mai 2009. – Am Freitag, dem 15. Mai 2009, billigte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen, das ab Juli 2009 in Kraft tritt. Damit sollen die Kundenrechte von Bahnreisenden gestärkt werden. Bisher gab es nur eine Selbstverpflichtung seitens der Deutschen Bahn, die Gutscheine mit maximal 20 % des Fahrpreises als Entschädigung ausgab.

Bei Zugverspätungen von über einer Stunde müssen nun 25 % des Fahrpreises in bar ausgezahlt werden, bei mehr als zwei Stunden 50 %. Die minimal auszuzahlende Rückerstattung muss 4 Euro betragen. Wichtig ist hierbei die Ankunft am Ziel. Wird ein Anschlusszug wegen einer kleinen Verspätung verpasst, die gilt nicht diese Verspätung, sondern die bei Erreichen des Reisezieles. Zeichnen sie Verspätungen von über einer Stunde ab, kann der Bahnkunde auf die Reise verzichten und den Gesamtbetrag der Fahrkarte einfordern.

Bei Verspätungen von über 20 Minuten im Nahverkehr darf der Bahnkunde kostenfrei auf IC- und ICE-Züge ausweichen, wenn diese keine Reservierungspflicht besitzen.

Bei einer Ankunft nach Mitternacht kann der Kunde auf einer Hotelübernachtung bzw. auf einer Taxifahrt bis zu 80 Euro bestehen, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr verkehren.

Die Entschädigungen müssen aber nur bei Verschulden der Bahngesellschaften gezahlt werden.

Eine Schlichtungsstelle soll im Fall von Streitfällen vermitteln. Die bisher agierende Schlichtungsstelle Mobilität wird aber im November 2009 geschlossen.