Nachrichten:2009-03-25: Entschädigungen für Bahnverspätungen

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Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf, der Fahrpreiserstattungen für Verspätungen ab einer Stunde festschreiben soll.

Berlin (Deutschland), 25. März 2009. – Bei Zugverspätungen der Deutschen Bahn kontte man bisher nur auf Kulanzregelungen hoffen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der entsprechende Entschädigungen festschreiben soll.

Die Koalition einigte sich darauf, dass ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zurückgezahlt werden müssen, ab zwei Stunden 50 Prozent. Wenn im Nahverkehr der letzte Zug ausfällt, müssen dem Kunden bis zu 80 Euro des Taxipreises erstattet werden.

Der Gesetzesentwurf muss aber noch vom Bundestag als auch vom Bundesrat gebilligt werden.

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