Nachrichten:2008-11-05: Katalogpreis gilt nicht

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Bundesjustizministerium lässt Preissteigerungen gegenüber Katalogpreisen unter bestimmten Bedingungen zu.

Berlin (Deutschland), 05. November 2008. – Bis dato galt: Wenn ein Katalog veröffentlicht wird, sind Preissteigerungen oder -senkungen nicht mehr möglich.

Eine Verordnung des Bundesjustizministeriums lässt den Reiseveranstaltern nun freie Hand: Einzige Voraussetzung ist, dass im Hinweis- oder Preisteil des Reisekatalogs ein entsprechender Vorbehalt enthalten ist. Reiseveranstalter können nun „flexibler“ auf die Nachfrage reagieren und ihre Fehlkalkulationen doch noch auf den Kunden abwälzen.

Natürlich regt sich erste Kritik, u.a. auch bei Verbraucherschützern. So sagte Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, aus, dass nun Katalogpreise nicht mehr verbindlich sind und der „Der Kunde [..] nicht mehr allein anhand des Kataloges herausfinden [kann], was ihn eine Reise kostet.“

Während sich der genannte Hinweis in den bereits ausgelieferten Katalogen noch nicht befindet, rechnet man damit, dass die Preisteile, die im Februar ausgeliefert werden, diesen Hinweis enthalten. Das betrifft dann auch noch die Sommersaison 2009.

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