Nachrichten:2008-07-09: Verbot von Lockangeboten von Billigfliegern
Eine neue Verordnung des EU-Parlaments schreibt vor, dass künftig sämtliche Kosten für ein Flugticket offengelegt werden müssen.
Straßburg (Frankreich), 09. Juli 2008. – Es ist schon ärgerlich, wenn zum Schnäppchenpreis von wenigen Euros noch saftige Steuern, Gebühren, Koffergebühren und andere „fakultative Zusatzkosten“ hinzukommen, die den Gesamtpreis merklich erhöhen.
Am Mittwoch, dem 9. Juli 2008, hat das Europäische Parlament deshalb eine Verordnung verabschiedet, die unvollständige Preisangaben z.B. in der Werbung verhindern soll. In der Verordnung heißt es: „Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis ... sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.“ So muss ebenfalls über so genannte fakultative Kosten wie die Mitnahme von Handgepäck oder Koffern informiert werden.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, voraussichtlich Mitte August.
Quellen
Bearbeiten- AFP/dpa/AP/Reuters via Spiegel Online, Airlines dürfen nur mit Endpreis werben vom 09. Juli 2008