Nachrichten:2008-07-01: Rauchverbot in Gaststätten deutschlandweit

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Rauchverbote nun auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen

Berlin (Deutschland), 01. Juli 2008. – Auch in den noch beiden fehlenden Bundesländern gilt ab heute ein Rauchverbot in Gaststätten und Behörden. Die Überganngsfristen, die in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt galten, sind ebenfalls beendet. Somit werden bei Verstößen Bußgelder verhängt, die bis zu 5000 Euro in Sachsen oder 10.000 Euro in Mecklenburg-Vorpommern reichen können.

Es gibt nur wenige Ausnahmen wie Rauchmöglichkeiten in Nebenzimmern.

Zahlreiche Klagen von Wirten sind aber noch anhängig. Ein diesbezügliches Grundsatzurteil wird auch noch Bundesverfassungsgericht erwartet. Es gibt aber bereits Fälle wie in Sachsen-Anhalt, in denen Eilanträge gegen das Rauchverbot zurückgewiesen wurden.