Nachrichten:2008-02-01: Rauchverbot nun auch in Sachsen

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Es gibt keine Übergangsfrist: Bußgelder drohen vom ersten Tag an.

Dresden (Deutschland), 01. Februar 2008. – In öffentlichen Einrichtungen, in allen Diskotheken und in zahlreichen Gaststätten gilt in Sachsen ab 01. Februar 2008 ein relativ strenges Rauchverbot. Das vollständige Rauchverbot in Diskotheken gründet sich auf das Jugendschutzgesetz.

Die Bußgelder können bis 5000 Euro reichen – und sie werden bereits ab dem ersten Tag verhängt. Damit will man das Umgehen des Rauchverbots verhindern, solange kein Bußgelder verhängt werden.

Damit gelten nun in zwölf deutschen Bundesländern Rauchverbote.