Kurtaxe

Form einer Tourismus-/Fremdenverkehrsabgabe

Die Kurtaxe (auch Kurabgabe) stellt eine finanzielle Abgabe an die örtlichen Kommunen und Kurorte dar und dient der Erhaltung und Pflege touristischer Angebote in den Urlaubsorten.

Sauberer Strand und Seebrücke in Zinnowitz

Zweck Bearbeiten

Die Kurtaxe dient dem Erhalt und der Entwicklung touristischer Angebote. Damit Kultur- und Sportveranstaltungen für Touristen weiter bestehen bleiben können und Veranstaltungen weiterhin zu einem reduzierten Preis oder kostenlos besucht werden können, ist die Kurtaxe unerlässlich. So wird von der Abgabe auch die Instandsetzung von Sportplätzen und öffentlichen Veranstaltungslokalitäten finanziert.

Darüberhinaus werden von den eingenommenen Geldern Strände, Parkanlagen, Sitzgelegenheiten und Spielplätze gereinigt und die Sicherheit an Badestränden durch professionelle Rettungsschwimmer gewährleistet (z. B. DLRG).

In einigen Ostseebädern und Kurorten ist die kostenlose Nutzung sanitärer Anlagen durch die Kurabgabe möglich.[1]

Entrichtung der Kurtaxe Bearbeiten

Die Kurtaxe muss entrichtet werden, sobald der Urlauber einen Tag in einem Ostseebad oder Kurort verbringen möchte. Die Kurtaxe kann vor Ort, an dafür vorgesehenen Automaten oder in der örtlichen Touristik-Information bezahlt werden. In manchen Kurorten oder Ostseebädern kann die Kurtaxe auch bei der gastgebenden Unterkunft entrichtet werden.

Kosten Bearbeiten

Die Kosten der Kurtaxe variieren stark. So sind die Preise saisonabhängig. In der Hauptsaison sind in der Regel höhere Gebühren zu entrichten als in der Nebensaison. Grundsätzlich wird in zwei verschiedene „Saisontypen“, der Haupt- und Nebensaison, unterschieden: Auf Rügen bspw. gilt die Vor- und Nachsaison (Nebensaison) vom 01.10. – 31.05. und die Hauptsaison vom 01.06. - 30.09. Die Preise unterscheiden sich auf Rügen auch von Ort zu Ort. So wird in der Hauptsaison in Binz ein höherer Preis pro Person erhoben als in Putgarten. In manchen Orten wird in der Nebensaison auch gar keine Gebühr erhoben.[2]

Es ist zu empfehlen, sich vor Reiseantritt auf den Websites der jeweiligen Urlaubsregion über die Höhe der Kurtaxe zu informieren, da in einigen Orten Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Kurtaxe befreit sein können, wie in Kühlungsborn.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Die Kurtaxe in den deutschen Ostseebädern. Donnerstag, 17. Februar 2011, abgerufen am 2. Januar 2022 (in Deutsch).
  2. Kurabgabe. Tourismuszentrale Rügen, abgerufen am 2. Januar 2022 (in Deutsch).
  3. Kurabgabe - Warum?. Tourismus, Freizeit & Kultur Kühlungsborn, Mittwoch, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Januar 2022 (in Deutsch).

Weblinks Bearbeiten

 
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