Nachrichten:2017-05-16: Reiseveranstalter haften nicht für ungültige Reisepässe

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Unabhängig von der Schuldfrage liegt bei ungültigen Reisepässen keine höhere Gewalt vor.

Karlsruhe (Deutschland), 16. Mai 2017. – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Reiseveranstalter nicht für ungültige Reisepässe haften müssen. In diesem Fall liegt keine höhere Gewalt vor. Damit können die Gäste auch nicht kostenfrei stornieren. Ereignisse, die als höhere Gewalt eingestuft werden, müssen „außerhalb des Einflussbereichs der Beteiligten liegen und alle Reisenden gleichermaßen treffen.“ Die Zuständigkeit für gültige Reisepapiere liegt ausschließlich bei den Reisenden.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Klägerin und deren Tochter, die mit neu beantragten Reisepässen eine USA-Reise antreten wollten. Die ausgebende Gemeinde hatte jedoch versäumt, die ordnungsgemäße Abholung der Reisepässe der Bundesdruckerei zu melden. Deshalb wurden die Reisepässe als gestohlen eingestuft.

Gerichte müssen nun klären, ob die zuständigen Gemeinden für den entstandenen Schaden haften müssen.

Aktenzeichen: X ZR 142/15