Nachrichten:2017-03-07: Flughäfen haften für verpasste Flüge
An Flughäfen müssen Sicherheitskontrollen so organisiert werden, dass Fluggäste rechtzeitig am Flugsteig erscheinen können.
Erding (Deutschland), 07. März 2017. – Das Amtsgericht Erding hat entschieden, dass Flughäfen anteilig für Mehr- und Umbuchungskosten aufkommen müssen, wenn Flugpassagiere wegen langer Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen den Flugsteig nicht rechtzeitig erreichen können. Flughäfen müssen ihre Arbeitsabläufe entsprechend ausgestalten.
Verhandelt wurde der Flug einer Familie von München über Istanbul nach Hatay in der Türkei. Sie waren bereits eingescheckt. Die verbliebene Stunde reichte aber nicht für den Sicherheitscheck aus. Die Familie erhielt 80 Prozent der Zusatzkosten zurück. Für die volle Summe wäre notwendig gewesen, auf den Zeitdruck hinzuweisen und sich vorzudrängeln.
Aktenzeichen: 8 C 1143/16
Quellen
Bearbeiten- dpa via Spiegel Online, Reiserecht: Flug verpasst wegen Warteschlange? Flughafen haftet vom 07. März 2017