Nachrichten:2017-02-15: Erste Gerichtsentscheide zu Flugausfällen der TUIfly

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Gerichte entscheiden nun über Entschädigungszahlungen zu den Flugausfällen der TUIfly im Oktober 2016.

Die Entscheidungen in den bisher durchgeführten vier Verhandlungen über Entschädigungszahlungen auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung sind noch uneinheitlich.

Hamburg (Deutschland), 15. Februar 2017. – Mittlerweile liegen erste Gerichtsentscheidungen zu den Flugausfällen der TUIfly im Oktober 2016 vor. Vier von über Tausend Fällen sind nun entschieden. Das Amtsgericht Hamburg, bei dem noch über 700 Fälle anhängig sind, entschied, dass den Reisenden nicht nur der Ticketpreis zusteht, sondern auch eine Entschädigung auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung. Es konnte keinen hinlänglichen Beweis erkennen, dass es sich bei den massenhaften Krankschreibungen um einen „wilden Streik“ handelte. TUIfly beruft sich mit diesem Argument auf höhere Gewalt. TUIfly wolle jedoch eine Berufung prüfen.

Einer fünfköpfigen Familie wurde eine Teilentschädigung durch TUIfly zugesprochen, weil die gesamte Reise storniert wurde. Weitere Entschädigungsmöglichkeiten könnten gegen den Reiseveranstalter TUI eingeklagt werden.

Wie in den weiteren Verhandlungen entschieden wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bewerten.

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