Nachrichten:2016-02-16: Flugtickets müssen sofort bezahlt werden

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Das Gericht hob die Bedeutung international einheitlicher Abrechnungsstandards hervor.

Bei TUIfly, Condor und Lufthansa und anderen Fluggesellschaften erfolgt die Zahlung bereits bei der Buchung.

Karlsruhe (Deutschland), 16. Februar 2016. – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Flugunternehmen, die eine Bezahlung in voller Höhe bei der Buchung von Flügen verlangen, Passagiere nicht unangemessen benachteiligen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW mit dem Argument, „dass damit das volle Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt werde und dieser sein Druckmittel verliere, Geld bis zur Erbringung der Leistung zurückzuhalten.“ Dem entgegneten die Flugunternehmen, „dass sie das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen könnten“.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Peter Meier-Beck stützte sich die Entscheidung des Gericht auf die Bedeutung international einheitlicher Abrechnungsstandards in der Luftfahrt. Nationale Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen würden das Insolvenzrisiko vermindern. Ein möglicher Zinsausfall würde durch häufig günstigere Preise bei frühzeitiger Buchung ausgeglichen.

Zuvor waren deutsche Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen gelangt. Das Oberlandesgericht kam z. B. zum Schluss, dass die Klausen in den AGB Kunden unangemessen benachteilige. Vorlaufkosten und des Inkassorisikos der Fluggesellschaften seien normale Geschäfts- und Investitionsrisiken.

Aktenzeichen: BGH, X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15