Nachrichten:2015-07-30: Bei Online-Buchungen muss der Endpreis ersichtlich sein

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Der BGH bestätigte die Entscheidung des EuGH, dass bei Flugbuchungen im Internet von Anfang an der Endpreis auszuweisen ist.

Karlsruhe (Deutschland), 30. Juli 2015. – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass bei Online-Flugbuchungen der Endpreis inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag von Anfang an angezeigt werden muss. Damit soll gewährleistet werden, dass der Kunde eine „informationsgeleitete Entscheidung“ treffen kann.

Im verhandelten Fall hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Air Berlin geklagt, weil bei Erhebungen aus den Jahren 2008 und 2009 nur für einen von mehreren möglichen Flügen der Endpreis ersichtlich war. Damit verstieß Air Berlin gegen EU-Recht und damit auch gegen deutsches Wettbewerbsrecht.

Mit der Entscheidung folgen die Karlsruher Richter einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Januar 2015 und setzen nun dieses Urteil in deutsches Recht um.

Aktenzeichen: I ZR 29/12