Nachrichten:2015-06-16: E-Zigaretten gehören nur ins Handgepäck

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E-Zigaretten haben in der Vergangegnheit durch Selbstentzündung Brände ausgelöst.

E-Zigaretten dürfen künftig nur noch im Handgepäck mitgeführt werden.

Montreal (Kanada), 16. Juni 2015. – Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat verfügt, dass E-Zigaretten nur noch im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist verboten. Zudem dürfen E-Zigaretten auch nicht in der Kabine aufgeladen werden.

Grund für diese Entscheidung ist, dass sich wiederholt Heizungen der E-Zigaretten ohne Zutun eingeschaltet und Brände ausgelöst haben. Das ist zwar auch in der Kabine möglich. Jedoch werden die Brände dann schneller entdeckt.

Auch wenn sich die Zigaretten nun in der Kabine befinden: das Rauchverbot ist damit natürlich nicht aufgehoben.

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