Nachrichten:2014-12-09: Anzahlung für eine Pauschalreise darf höchstens 20 Prozent betragen

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Zudem wurde entschieden, dass die Höhe der Stornierungskosten genau begründet werden muss.

Karlsruhe (Deutschland), 09. Dezember 2014. – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Anzahlung für eine Pauschalreise ohne sachliche Rechtfertigung 20 Prozent des Reisepreises nicht übersteigen darf.

In dem Verfahren hatten zum einen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Urlaubstours GmbH und zum anderen der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen TUI Deutschland geklagt. In den beklagten Fällen mussten Kunden 25, 30 oder 40 Prozent des Reisegesamtpreises vorauszahlen.

In dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurden auch die zu hohen Stornierungsgebühren beklagt. Das BGH entschied, dass die Veranstalter genaue Gründe für die Höhe der Stornogebühren angeben müssen.

Aktenzeichen: BGH, X ZR 85/12