Nachrichten:2014-07-23: Hamburg verbietet Uber Pop App

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Die digitale Vermittlung von Fahrtdiensten wird als illegal eingestuft.

Hamburg (Deutschland), 23. Juli 2014. – Die Verkehrsbehörde der Stadt Hamburg hat die Nutzung der elektronischen Fahrtdienstvermittlung Uber Pop verboten und dem Unternehmen Uber eine Untersagungsverfügung zugestellt. Ein Behörden-Sprecher sagte hier zum manager magazin online: „Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen.“ Bei den vermittelten Fahrern handelt es sich meist um Privatpersonen ohne Personenbeförderungsschein. Pro Verstoß droht den Fahrern eine Strafe von 1.000 Euro.

Rechtsverstöße und rechtliche Auseinandersetzungen sind wohl Teil des Geschäftsmodells von Uber. Das Unternehmen geht davon aus, dass die geltenden Regeln veraltet sind und an die Bedingungen des elektronischen bzw. Handy-Zeitalters angepasst werden müssten. Die Kriegskasse für Rechtsstreitigkeiten ist wohl prall gefüllt.

Im Monat zuvor war die Hamburger Wirtschaftsbehörde bereits gegen Wundercar vorgegangen. Auch in Brüssel wurde Uber mit einem Verbot belegt, in Frankreich wurde der Service eingeschränkt.

Update 25. Juli 2014 Bearbeiten

Der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts hat die einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben. Vorausgegangen war ein Widerspruch durch Uber. Die endgültige Entscheidung wird in einem Gerichtsverfahren getroffen. Bis dahin wird Uber geduldet. Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung bedeutet nicht, dass das Geschäftsmodell einer rechtlichen Überprüfung standhalten muss.

Quellen Bearbeiten