Nachrichten:2013-12-10: Abflugzeiten dürfen nicht offen gehalten werden

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Der BGH entschied, dass es Reisenden nicht zumutbar ist, wenn Reiseveranstalter Flugzeiten beliebig und ohne sachlichen Grund ändern.

Karlsruhe (Deutschland), 10. Dezember 2013. – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) entschieden, dass die Sicherheit von Reisenden bei der zeitlichen Planung ihre Reise ein wichtigeres Gut darstellt als die wirtschaftliche Interessen von Reiseveranstaltern. Reiseveranstalter müssen sich an die Flugzeiten halten, die sie in den Reiseunterlagen ausgewiesen haben.

Es ist nicht statthaft, dass unverbindliche Flugzeiten genannt oder Flugzeiten beliebig und ohne sachlichen Grund geändert werden. Als Sachgründe würden z.B. nur Naturkatastrophe anerkannt werden.

Aktenzeichen: X ZR 24/13

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