Nachrichten:2013-09-26: Fahrpreisrückerstattung im Bahnverkehr auch bei höherer Gewalt

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Klauseln in den Beförderungsbedingungen europäischer Bahnunternehmen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, ungültig sind.

Brüssel (EU), 26. September 2013. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Rechtsstreit zwischen der Nationalen Bahnaufsicht in Österreich und der Bahngesellschaft ÖBB Recht zu sperren. Die ÖBB hatte sich darüber beschwert, dass die Nationale Bahnaufsicht die ÖBB aufgefordert hatte, eine Passage zum Haftungsausschluss aus ihren Beförderungsbedingungen zu streichen.

Laut EU-Recht haben Bahnreisende das Recht, bei Verspätungen einen Teil des Fahrpreises erstattet zu bekommen. Der EuGH bestätigte in seinem Urteil, dass dies auch dann gilt, wenn die Verspätung aufgrund höherer Gewalt zustande gekommen ist. Hierunter zählen Unwetter oder Streiks. Die Befreiung von der Entschädigungspflicht aufgrund höherer Gewalt gelte nur für Folgeschäden. Die teilweise Rückerstattung des Fahrpreises betrifft aber die Dienstleistung selbst, die nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbracht wurde.

Das Urteil wurde auch vom Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt. Der Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff sagte hierzu: „Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht zu befreien.“

Die Pflicht zur Erstattung des Fahrpreises gilt nicht im Flug-, Schiffs- oder Omnibusfernverkehr.

Aktenzeichen: EuGH, C‑509/11