Nachrichten:2012-08-21: Keine Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik

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Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Pilotenstreik nicht zum beeinflussbaren Alltag der Fluglinien gehört.

Karlsruhe (Deutschland), 21. August 2012. – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied über eine Klage zweier Reisender gegen die Deutsche Lufthansa. Ihre Flüge von Miami nach Deutschland waren aufgrund eines Streiks der Pilotengewerkschaft Cockpit annuliert worden, und die Reisenden konnten erst drei bzw. sechs Tage später ihre Heimreise antreten. Trotzdem gibt es kein Anrecht auf eine sogenannte Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft, weil es sich bei einem Pilotenstreik um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handelt.

Aktenzeichen: X ZR 138/11 und X ZR 146/11